VON DER PRÜFUNG BIS ZUR WIRKSAMEN BEHEBUNG

Befunde dokumentieren. Maßnahmen zu Ende führen.

Verbinden Sie anlagenbezogene Prüfpläne mit konkreten Prüfpunkten, freigegebenen Nachweisen und einer nachvollziehbaren Mängelbearbeitung. So bleibt erkennbar, was geprüft, festgestellt und behoben wurde.

WarelioWARELIO / PRÜFPLÄNE UND MÄNGEL

DER ABLAUF IM ÜBERBLICK

  1. 01Prüfplan, Prüfpunkte und Verantwortliche festlegen
  2. 02Prüfung durchführen und Ergebnisse erfassen
  3. 03Nachweis freigeben und Mängel bearbeiten
  4. 04Wirksamkeit prüfen und vorgesehene Sperren aufheben

Durchgängig verbunden. Passend zu Ihrem Betrieb.

DER ZUSAMMENHANG

Ist der Mangel nur gemeldet oder bereits wirksam behoben?

Eine Prüfung und die daraus entstehende Maßnahme sind zwei zusammenhängende Schritte. Warelio erfasst Ergebnisse anhand eines Prüfplans und führt Befunde mit Schweregrad und Bearbeitungsstand weiter. Behebung und Wirksamkeitsprüfung bleiben getrennt. Bei verknüpften Lagerobjekten können Sperren bis zur vorgesehenen Freigabe bestehen bleiben. Damit endet die Dokumentation nicht bei der Feststellung.

  1. Prüfumfang und Zuständigkeit festlegen

    Wählen Sie eine passende Vorlage oder beschreiben Sie die Prüfpunkte für die Anlage. Hinterlegen Sie erforderliche Qualifikationen und entscheiden Sie, ob eine zweite Person an der Freigabe beteiligt sein muss.

  2. Die tatsächliche Durchführung erfassen

    Dokumentieren Sie Prüfer, Zeitpunkt, relevante Zählerstände und die Ergebnisse der einzelnen Punkte. Erläutern Sie Abweichungen mit konkreten Angaben, damit die spätere Bearbeitung den Befund verstehen kann.

  3. Nachweis und Maßnahme unterscheiden

    Geben Sie die vollständige Prüfung im vorgesehenen Ablauf frei. Ein dabei festgestellter Mangel erhält seinen eigenen Bearbeitungsverlauf, auch wenn der Prüfnachweis bereits abgeschlossen ist.

  4. Die Wirkung der Behebung kontrollieren

    Nach der dokumentierten Behebung bestätigt eine andere Person deren Wirksamkeit. Erst die vorgesehene Freigabe beendet den entsprechenden Sperrzusammenhang; unabhängig vorhandene Sperrgründe bleiben berücksichtigt.

Ein typisches Beispiel ansehen

PRÜFPLÄNE UND MÄNGEL

Die Details machen den Unterschied.

01

Pläne aus Vorlagen aufbauen

Anlagenbezogene Prüfpläne mit Intervallen und einzelnen Prüfpunkten einrichten. Vorlagen dienen als Ausgangspunkt und werden auf die konkrete Anlage abgestimmt.

02

Prüfergebnisse nachvollziehen

Prüfpunkte mit Ergebnis, Messwerten und Anmerkungen dokumentieren. Sicherheitsrelevante Mängel beeinflussen das aus den Prüfpunkten abgeleitete Gesamtergebnis.

03

Qualifikation und zweite Prüfung

Benötigte Qualifikationen und ein Vier-Augen-Prinzip am Plan festlegen. Die Freigabe berücksichtigt die dazu erforderlichen Angaben und Berechtigungen.

04

Freigegebene Nachweise erhalten

Freigegebene Prüfungen bleiben unverändert dokumentiert. Korrekturen erfolgen über den vorgesehenen Storno- und Neuanlageweg; der ursprüngliche Nachweis bleibt nachvollziehbar.

05

Mängel nach Schwere bearbeiten

Hinweise und Mängel mit Zuständigkeit, Frist und Status verfolgen. Behebung und anschließende Wirksamkeitsprüfung bilden unterschiedliche Schritte im Verlauf.

06

Betroffene Lagerbereiche sperren

Rote Mängel können bei verknüpften Lagerobjekten den betroffenen Knoten oder seine untergeordneten Bereiche sperren. Andere vorhandene Sperrgründe werden beim Aufheben berücksichtigt.

EIN BEISPIEL AUS DEM ALLTAG

Bei der Regalprüfung wird ein kritischer Schaden festgestellt

Eine Anlage ist mit einem Regalbereich verbunden. Bei der Prüfung wird ein roter Mangel an diesem Bereich dokumentiert.

  1. Den Befund mit Schweregrad, betroffener Anlage und dem passenden Sperrumfang erfassen.

  2. Die Behebung durch die zuständige Person organisieren und anschließend dokumentieren.

  3. Eine andere berechtigte Person prüft die Wirksamkeit und führt die vorgesehene Freigabe aus.

Das Ergebnis

Prüfung, Schaden und Behebung bleiben verbunden. Der Lagerbereich wird erst nach dem vorgesehenen Abschluss des Mängelablaufs wieder berücksichtigt.

KLARE ZUSTÄNDIGKEITEN

Wer im Ablauf was übernimmt.

Prüfverantwortliche

Legen Pläne fest, führen Prüfungen durch und dokumentieren Ergebnisse anhand der vereinbarten Prüfpunkte.

Instandhaltung

Übernimmt die Bearbeitung des Mangels und beschreibt die tatsächlich ausgeführte Behebung.

Freigebende Person

Kontrolliert im vorgesehenen Ablauf die Wirksamkeit unabhängig von der Person, die den Mangel behoben hat.

AUCH WENN ES ANDERS KOMMT

Abweichungen erkennen und gezielt bearbeiten.

Für die Freigabe fehlen notwendige Angaben

Prüferangaben, Erläuterungen zu Mängeln oder die geforderte zweite Person müssen ergänzt werden. Ein unvollständiger Entwurf ist noch kein freigegebener Nachweis.

Ein freigegebener Nachweis enthält einen Fehler

Die ursprüngliche Dokumentation wird nicht überschrieben. Verwenden Sie den vorgesehenen Stornoweg und erstellen Sie die korrigierte Dokumentation.

Eine Sperrung kann nicht angewendet werden

Die Mangelmeldung kann bereits gespeichert sein, während die Sperrung scheitert. Prüfen Sie die Rückmeldung und den tatsächlichen Sperrstatus des betroffenen Bereichs.

PASSEND ZU IHREM BETRIEB

Den konkreten Umfang gemeinsam klären.

Prüfpläne und Anforderungen werden fachlich für Ihre Anlagen festgelegt. Der Ablauf unterstützt die Dokumentation und Bearbeitung; die Bewertung eines Befunds bleibt Aufgabe der zuständigen Personen. Lagerbereichssperren setzen eine passende Anlagenverknüpfung und den eingerichteten Mängelprozess voraus.

Das bereiten wir gemeinsam vor

  • Anlage, Lagerbezug und fachlich passende Prüfpläne einrichten.
  • Qualifikationen, Prüfer und gegebenenfalls die zweite freigebende Person bestimmen.
  • Befundbewertung, Zuständigkeiten und den Ablauf der Wirksamkeitsprüfung abstimmen.
Systeme und Schnittstellen ansehen

GUT ZU WISSEN

Vor der ersten Demo.

Lassen sich eigene Prüfpunkte hinterlegen?

Ja. Prüfpläne enthalten einzelne Prüfpunkte, die zur Anlage passen. Vorlagen erleichtern den Einstieg; der konkrete Umfang wird fachlich geprüft und eingerichtet.

Kann dieselbe Person Behebung und Wirksamkeit bestätigen?

Die Wirksamkeitsprüfung eines behobenen Mangels ist als getrennter Schritt durch eine andere Person vorgesehen. So bleiben Ausführung und anschließende Kontrolle unterscheidbar.

Kann ich freigegebene Prüfergebnisse nachträglich bearbeiten?

Freigegebene Nachweise bleiben unverändert erhalten. Fehler werden über den vorgesehenen Storno- und Korrekturweg behandelt, damit die ursprüngliche Dokumentation nachvollziehbar bleibt.

Wird beim Abschluss jede vorhandene Lagerplatzsperre entfernt?

Nein. Der Mängelablauf berücksichtigt bereits vorhandene Sperren. Eine Sperre aus einem anderen Grund wird nicht allein durch die Freigabe dieses Mangels aufgehoben.

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Sehen Sie in einer persönlichen Demo, wie Warelio Ihre Lagerabläufe verbindet. Gemeinsam schauen wir auf die Prozesse, die für Ihren Betrieb zählen – mit Medin Sadiku, Gründer und Geschäftsführer.

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